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Die Hegegemeinschaft Grünhaus ist jagdlich zuständig für ein ca. 29.000 Hektar (290 Quadratkilometer) großes Gebiet zwischen Finsterwalde, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda und Doberlug-Kirchhain, das im Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) liegt. Der Name geht historisch auf den preußischen Forstdistrikt Grünhaus sowie das Dorf und die Oberförsterei Grünhaus zurück.

Die Hegegemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 39 zusammenhängenden Jagdbezirken nach § 10a Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 12 Brandenburgisches Jagdgesetz (BbgJagdG). Neben 32 privaten Jagdbezirken mit insgesamt 17955 Hektar zählen auch 5 Reviere des Landesbetrieb Forst Brandenburg (6385 Hektar) sowie zwei große Naturschutzorganisationen, nämlich die DBU Naturerbe GmbH/ Bundesforst (3325 Hektar) und die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe (1589 Hektar) zu den Mitgliedern.

Gesetzliches Ziel der Hegegemeinschaft ist es, eine großräumige Wildbewirtschaftung zu ermöglichen, was sich in der Hegegemeinschaft Grünhaus auf die vorkommenden Schalenwildarten Rotwild, Schwarzwild und Rehwild bezieht. Nach § 12 Abs. 3 BbgJagdG zählen zu den Aufgaben der Hegegemeinschaft insbesondere

- Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdbezirken abzustimmen und gemeinsam durchzuführen;

- die Wildbestandsermittlung vorzubereiten, zu unterstützen und abzustimmen;

- die Abschussplanvorschläge der nach der Satzung bewirtschafteten Wildarten aufeinander abzustimmen;

- die Bewertung der Streckenergebnisse;

- Maßnahmen des vorbeugenden Seuchenschutzes abzustimmen und zu unterstützen;

- Maßnahmen der Biotopverbesserung abzustimmen.

Weitere Ziele gehen aus der Satzung der Hegegemeinschaft Grünhaus hervor. so insbesondere die Sicherung eines an den Lebensraum angepassten artenreichen und gesunden Widlbestandes.

Organe der Hegegemeinschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Mitglieder können neben den Jagdausübungsberechtigten und den Vertretern der Verwaltungsjagdbezirke des Landes und des Bundes insbesondere alle im Bereich der Hegegemeinschaft jagenden Personen werden, daneben die Eigentümer von verpachteten Eigenjagdbezirken sowie die Jagdgenossenschaften. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Jagdausübungsberechtigten sowie die Vertreter der Verwaltungsjagdbezirke, wobei jeder Jagdbezirk mit einer Stimme vertreten ist.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt, zuletzt am 19.03.2022 mit folgender Besetzung:

1.Vorsitzender: Hubert Witt

2. Vorsitzender: Lars Hausdorf

Schriftführerin: Emilia Markus

Kassenwart: Olaf Läber

Rotwildbeauftragter: Bernd Wunderlich

Schwarzwildbeauftragter: Reiner Trabant

Rehwildbeauftragter: Frank Trobisch

Nach § 10 der Satzung wurden außerdem drei territoriale Untergruppen gebildet, die sogenannten Hegebezirke. Diese Untergliederung erleichert die Arbeit der Hegegemeinschaft, trägt zur Umsetzung der Beschlüsse ihrer Organe bei und dient der zeitnahen Information der Mitglieder. Jeder Hegebezirk wählt einen Sprecher, der die Arbeit im Hegebezirk koordiniert und ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilnimmt.